Dieser Hilfeartikel richtet sich nur an Mitarbeitende von Strafverfolgungsbehörden in Deutschland
- Die MOIA GmbH ist grundsätzlich bereit, notwendige Daten im Rahmen von Ermittlungsverfahren mit Ihrer Behörde zu teilen
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Für ein einheitliches und datenschutzkonformes Vorgehen, beantwortet der MOIA-Kundenservice alle polizeiliche Anfragen
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Aufgrund von gesetzlichen Anforderungen des Art. 5 DSGVO, §24 BDSG, denen die MOIA GmbH unterliegt, ist das Unternehmen zur Prüfung und Dokumentation verpflichtet. Wir bitten Sie daher, das beigefügte Dokument in diesem Artikel vollständig auszufüllen und an uns zu senden
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Erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Dokuments können wir die gewünschten Daten übermitteln
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