Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gurtbefreiung beantragt werden
Die Ausnahmegenehmigung wird auf Antrag von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt, wenn eine Körpergröße von unter 150 cm vorliegt oder gesundheitliche Gründe nachgewiesen werden können. Bei gesundheitlichen Gründen wird die Ausnahmegenehmigung ggf. befristet erteilt
Solltest du von der Anschnallpflicht befreit sein, lege unseren Fahrer*innen bitte das Originaldokument vor Fahrtbeginn unaufgefordert vor. Unsere Fahrer*innen können so direkt sehen, dass du von der Anschnallpflicht befreit bist, und etwaige Missverständnisse können vermieden werden