- Zur Verfolgung von Straftaten und Abschreckung von potentiellen Straftätern ist in unseren MOIAs eine Videokamera installiert, die den Fahrgastraum erfasst
- Die Aufnahmen werden ausschließlich im Verdachtsfall zum Zwecke der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ausgewertet und nach 72 Stunden automatisiert überschrieben
- Die Rechtsgrundlage für die Anfertigung der Videoaufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Verantwortlich für die Durchführung der Videoüberwachung ist die MOIA Operations Germany GmbH, Vahrenwalder Straße 267, 30179 Hannover
- Wir sichern Videoaufzeichnungen, wenn uns ein Verdachtsfall bekannt wird. Kontaktiere bitte unseren Kundenservice, wenn du den Verdacht hast, dass sich eine Straftat in einem MOIA Fahrzeug ereignet hat
- Bitte habe Verständnis dafür, dass wir Videoaufnahmen ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und keinesfalls an Privatpersonen herausgeben
- Mehr Informationen zu Betroffenenrechten und zum Datenschutz bei MOIA findest du in unserer
Datenschutzerklärung. Den Datenschutzbeauftragten kannst du unter privacy@moia.io kontaktieren