C.2.3.
Du kannst eine Fahrt für einen Minderjährigen als Erziehungsberechtigter oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten buchen. Du stellst sicher, dass ein Minderjähriger im erforderlichen Umfang beaufsichtigt wird. Von Seiten des MOIA Anbieters wird ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Minderjährigen übernommen.
C.2.4.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass der Minderjährige ordnungsgemäß und mit einem gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Kindersitz gesichert wird. Du kannst einen Kindersitz für einen Minderjährigen über die MOIA App buchen, wenn der für den Minderjährigen gesetzlich vorgeschriebene Kindersitz in dem jeweiligen Servicegebiet verfügbar ist.
C.2.5.
Vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist die Beförderung eines Minderjährigen nur in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig.
C.2.6.
Zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr ist Beförderung eines Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der Minderjährige nach seinem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt. Die schriftliche Zustimmung ist dem Fahrer auf Nachfrage vorzulegen.
C.2.7.
Zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr ist die Beförderung eines Minderjährigen in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson zulässig oder ohne Begleitung, wenn der Minderjährige nach seinem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und eine vorherige Zustimmung des Erziehungsberechtigten erteilt wurde.