- Mit Rücksicht auf Menschen mit Allergien ist die Mitnahme von Tieren untersagt
- Eine Ausnahme machen wir nur bei Blinden- und Assistenzhunden
- Diese können im MOIA mitgenommen werden, sofern sie durch einen selbst mitgebrachten Gurt angeschnallt werden. Die Sicherung findet durch Einfädeln des Sicherheitsgeschirrs in den normalen Anschnallgurt oder durch die Verbindung mit den ISOFIX Halterungen statt
- Sofern der Blinden- und Assistenzhund in den eigenen Sitzbereich passt oder es einen freien Platz im Fahrzeug gibt, kann er dort angeschnallt und kostenlos mitgenommen werden
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Uns geht es mit der Regelung darum, dass wir Personen, die auf einen Blinden- und Assistenzhund angewiesen sind und diesen als dauerhaften Begleiter tagtäglich benötigen, die Mitnahme mit unserem MOIA zu ermöglichen
- Blinden- und Assistenzhunde haben eine spezielle Ausbildung abgeschlossen und sind von bestimmten Sozialträgern als solche anerkannt. Die aktuellen Regelungen sind in § 26 AHundV aufgeführt
- Unseren Fahrern und Fahrerinnen muss vor Ort klar ersichtlich sein, dass dein Begleithund diesen Anforderungen entspricht
- Anerkannte Nachweise sind nach § 26 AHundV :
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Zertifizierung oder Kennzeichnung am Hund (siehe Bilder unten)
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Zertifizierung oder Kennzeichnung am Hund (siehe Bilder unten)
Zertifikat für die auf den Assistenzhund angewiesene Person
Kennzeichen für den Assistenzhund
- Die Fahrer*innen können vor Ort einen der Nachweise zur Kontrolle verlangen um sicherzustellen, dass der Hund unseren Regelungen entspricht
- Hundebesitzer*innen ohne Kennzeichnung, können sich dieses Kennzeichen/Ausweis bei der Sozialbehörde Hamburg besorgen. Alle Informationen findest du hier